Aktenzeichen L 8 AY 6/15 B ER

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RCNAYEHQ5WBHEW5U4K

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LSG München: Entscheidung vom 13.04.2015

1. Antragsteller, die sich jahrelang als Asylbewerber in der Bundesrepublik aufhalten, erhalten neben der Unterkunft gemäß § 3 AsylbLG Grundleistungen (2015: Taschen und Essensgeld im Umfang von jeweils 153,49 EUR und 136,21 EUR).2. Wegen Vermögens (Pkw mit einem Wert auf 980 EUR) kann ein Aufhebungsbescheid erfolgen. 3. Das LSG kann feststellen, dass ein Widerspruch gegen einen entziehenden Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung hat. Es kann den Antragsgegner auch im Wege der Folgenbeseitigung verpflichten, die entzogenen Leistungen zu erbringen.

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