Aktenzeichen 1 BvR 1611/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110824.1bvr161111
RCN:
RCNAX9VBZGLFP7CG2V

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.08.2011

Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess - hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger Nutzung - Versagung von Eilrechtsschutz verletzt betroffenes Unternehmen nicht in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG

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