Aktenzeichen 8 ZB 17.1096

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RCNAWYBGFP4QB3H8EG

Verknüpfte Entscheidungen

VGH München: Entscheidung vom 06.11.2018

Keine drittschützende Wirkung von enteignungsrechtlichen Verfahrensvorschriften

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VGH München: Entscheidung vom 20.06.2017

keine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – in Verfahren der fernstraßenrechtlichen Enteignung

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