Aktenzeichen 8 U 9416/21

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ECLI nicht verfügbar.
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RCNAUG6ECLP65AMKFL

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OLG München: Entscheidung vom 22.08.2023

Abschalteinrichtung, Unzulässigkeit, Klagepartei, Nichtzulassungsbeschwerde, Sittenwidrigkeit, Greifbare Anhaltspunkte, Streitwertfestsetzung, Amtliche Auskunft, Tatbestandswirkung, Rechtsprechung des BGH, Verwaltungsrechtlicher, Differenzschaden, Berufungsrücknahme, Betriebsuntersagung, Nichterkennen, Besondere Verwerflichkeit, Berufungsverfahren, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Kaufvertrag, Manipulations-Software

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