Aktenzeichen IX ZB 128/09

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ECLI:
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RCN:
RCNAUE28G4Q585FN2U

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2010

Restschuldbefreiung: Qualifiziertes Verschulden des Schuldners beim Irrtum über die Vermögenszugehörigkeit einer Forderung

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