Aktenzeichen 1 StR 201/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160616B1STR201.16.0
RCN:
RCNAU8UM5MBNSGSYWU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.06.2016

Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung weiterer Straftaten oder deren Folgen für das Tatopfer

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