Aktenzeichen 6 StR 279/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:090822B6STR279.22.0
RCN:
RCNATTS9S6VRE6R5BY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.08.2022

Differenzierung zwischen einer Prostituierten und einer „unbescholtenen Frau“ im Rahmen der Strafzumessung einer Vergewaltigung

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