Aktenzeichen Au 3 S 15.50060

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ECLI nicht verfügbar.
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RCNASH7G3UBKLSHEZ4

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VG Augsburg: Entscheidung vom 18.02.2015

einstweiliger Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe, Asylantrag, Pakistan, Unzulässigkeit, Dublin-III-Verordnung, Italien, systemischer Mangel, Reiseunfähigkeit, ärztliches Attest, Erfolgsaussicht, Hauptsacheverfahren, Herkunftsland, Asylverfahren, Zuständigkeit, Übernahmeersuchen, Selbstmordrisiko, Abschiebung, Asylbewerber, Interessenabwägung, Eilrechtsschutzverfahren, Abschiebungsanordnung, Drittstaatsangehöriger, psychische Erkrankung, Abschiebungshindernis

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