Aktenzeichen 5 Ca 2418/22

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ArbG München: Urteil vom 30.08.2022

Arbeitszeit, Erholungsurlaub, Urlaubsanspruch, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Schadensersatzanspruch, Tarifvertragsparteien, Arbeitszeitkonto, Berechnung, Urlaub, Anspruch, Fortzahlung, Umfang, Befristung, tarifliche Regelung

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