Aktenzeichen 2 StR 342/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:161019B2STR342.19.0
RCN:
RCNARN2WPKSEAZF6MQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.10.2019

Notwendige Feststellungen bei gesamtstrafenfähiger Vorverurteilung

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