Aktenzeichen 5 StR 629/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060218B5STR629.17.0
RCN:
RCNARMWFEGSLF2BKWT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2018

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Angestellten eines Ladens mit Internetcafé: Garantenpflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten von Mitarbeitern

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