Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "ANKARA-Döner" – mit Löschung der Marke verliert das Löschungsverfahren seinen Charakter als Popularverfahren - nach Verzicht auf Marke kann Feststellung der Nichtigkeit der Marke für die Vergangenheit beantragt werden – Antragstellerin ist mündlicher Verhandlung ferngeblieben – nach Verzicht hat sich der Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache für die Zukunft und die Vergangenheit erledigt
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