Aktenzeichen AN 2 E 23.1305

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RCNAQGBNCG8FZVRJVB

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VG Ansbach: Entscheidung vom 05.07.2023

Glaubhaftmachung der Prüfungsbehinderung, Anforderung eines fachärztlichen, psychiatrischen Attests, Asperger-Syndrom als Prüfungsbehinderung

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