Aktenzeichen XII ZB 326/10

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RCNAP37C8J54YA6EXX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.01.2011

Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der von ihm angeregten Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten durch das Betreuungsgericht; Fortbestand der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts des Beklagten

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