Aktenzeichen VII ZR 169/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.08.2010

Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz nachträglichen Entzugs einzelner Gewerke; Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes

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