Aktenzeichen III B 14/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 27.12.2011

Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterlassener persönlicher Ladung des durch Prozessbevollmächtigten vertretenen Klägers

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