Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von entscheidungsrelevantem Parteivortrag im Zivilprozess - hier: Zuerkennung eines zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs trotz Bestreitens von Vertragsschluss und Einrede der Nichterfüllung
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