Aktenzeichen XI B 120/10

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RCNAMFW7Z6K7XCQA37

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.06.2011

Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten - Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im "Düsseldorfer Verfahren"

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