Aktenzeichen 29 BV 61/21

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RCNALRT4HBQEZBGVGF

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ArbG München: Entscheidung vom 18.10.2021

Betriebsrat, Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsrat, Arbeitsleistung, Einigungsstelle, Arbeit, Erledigung, Auskunftsanspruch, Mitarbeiter, Betrieb, leitende Angestellte, Art und Weise, betriebliche Regelung

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