Nichtannahmebeschluss: "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des Minderheitsaktionärs im Falle eines übernahmerechtlichen "Squeeze out" - keine Bestimmung des Unternehmenswerts nach der Ertragswertmethode geboten - verfahrensrechtliche Absicherung gem §§ 39a, 39b WpÜG ebenfalls hinreichend - keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Frage der Widerleglichkeit der Angemessenheitsvermutung
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