Aktenzeichen 2 BvR 1756/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240117.2bvr175623
RCN:
RCNAKLNNHTX7QXVRLK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.01.2024

Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz nicht gerechtfertigter Verfahrensverzögerung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erhebung einer nicht aussichtslosen Anhörungsrüge (§ 33a StPO) im fachgerichtlichen Verfahren

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