Aktenzeichen 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:ls20100707.2bvl001402
RCN:
RCNAJFVKTKX4RFURU3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 07.07.2010

Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.03.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können – zur Zulässigkeit tatbestandlicher Rückanknüpfungen im Steuerrecht - Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

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