Aktenzeichen 27 W (pat) 109/11

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RCNAHUEGA399SKDMHY

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 23.07.2013

(Markenbeschwerdeverfahren – "Gegenstandswert und Kosten" – zur Kostenauferlegung – Rücknahme des Widerspruchs – keine von Anfang an erkennbare Aussichtslosigkeit - keine Kostenauferlegung – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – zugelassene Rechtsbeschwerde gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

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