Aktenzeichen IX ZR 53/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:030322UIXZR53.19.0
RCN:
RCNAFHRC3KA8ERUR6N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.03.2022

Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Insolvenzrechtliche Überschuldung als Beweisanzeichen für die Kenntnis des Zahlungsempfängers vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Darlegungs- und Beweislast für die insolvenzrechtliche Überschuldung einer GmbH; Beobachtungs- und Erkundigungsobliegenheit der Finanzverwaltung aufgrund der Übermittlung eines negativen Jahresabschlusses

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