(Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener Unterkunftskosten - fehlende Nennung des angemessenen Mietpreises - Rücknahme der rechtswidrigen Kürzungsbescheide und Nachzahlung für die Vergangenheit - uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 44 SGB 10 - keine Beschränkung durch § 330 Abs 1 SGB 3 oder durch Bedarfsdeckung)
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