Aktenzeichen 2 BvF 6/98

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RCN:
RCNAE8WVZG5U957B2C

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Bundesverfassungsgericht: 15.07.2003

Unvereinbarkeit des § 50 Abs. 4 TKG mit Art. 30 in Verbindung mit Art. 86, 87 f Abs. 2 Satz 2 GG - Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit

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