Aktenzeichen 5 AZR 349/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2023:230823.U.5AZR349.22.0
RCN:
RCNAE6AFWD22FNMTQN

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.08.2023

Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes - Entfernung einer Abmahnung - Arbeitszeit - EGRL 88/2003

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