Aktenzeichen 98 F 23.597

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RCNADT8XB7AUU5H953

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VGH München: Urteil vom 30.01.2024

Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen Ruhestandsversetzung, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache, Dringlichkeit des Rechtsschutzbegehrens, Grenzen des Gestaltungsspielraums des Ausgangsgerichts hinsichtlich der Verfahrensführung, Gesamtgerichtsverfahren als materieller Bezugsrahmen

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