Aktenzeichen III R 38/08

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 22.09.2011

(Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine Doppelberücksichtigung nur einmal getragenen Aufwands)

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