Aktenzeichen 2 BvR 2000/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130311.2bvr200012
RCN:
RCNADG36GKHAU76PWH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.03.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem § 66b Abs 1 StGB in Alt- sowie in "Neufällen" nur unter Voraussetzung des Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e EMRK (juris: MRK) gerechtfertigt

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