Aktenzeichen 2 BvR 1565/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120620.2bvr156511
RCN:
RCNABDXBPJMWFM94A3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2012

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung - hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, Art 23 S 1, S 5, S 6 des "Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" ) - unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer Gehörsverletzung

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