Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2014
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) durch Kontakt- und Unterstützungsverbot des Verteidigungsministeriums - betroffener Verein nicht in koalitionsspezifischer Betätigungsfreiheit beeinträchtigt
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