Aktenzeichen B 6 KA 14/16 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2017:100517UB6KA1416R0
RCN:
RCNAAQHJ8X5JTBZA49

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Bundessozialgericht: Urteil vom 10.05.2017

Vertragsärztliche Versorgung - Vereinbarung über die Gesamtvergütung für 2013 - Gesamtvertragspartner - Bindung an den vom Bewertungsausschuss festgesetzten bundeseinheitlichen Orientierungswert und an die von ihm mitgeteilten Veränderungsraten - gerichtliche Überprüfung dieser Vorgaben - Zuschläge auf den Orientierungswert - Nichtgeltung des Grundsatzes der Vorjahresanknüpfung

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