Aktenzeichen VIII ZB 45/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNAA285P67N3GU5CP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.03.2013

Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen Verhandlung; Berufung gegen die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung der Hauptsache bei gleichzeitiger, unzulässiger Berufung des Streitgenossen gegen die Hauptsacheentscheidung

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