Aktenzeichen 20 F 8/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:280920B20F8.20.0
RCN:
RCNA9SQY3CKUZWVQBH

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 28.09.2020

Keine Beschwerde zum BVerwG gegen Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des OVG

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