Aktenzeichen 1 NE 21.2369

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RCNA9FALSFXZ9A6PKY

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VGH München: Entscheidung vom 14.12.2021

Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Beschleunigtes Verfahren, Beurteilungsspielraum der Gemeinde hinsichtlich der auszulegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Abwägung

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