Aktenzeichen II ZR 203/08

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RCN:
RCNA982YKQNHHPYR8A

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2010

Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines Rechtsanspruchs auf die Anschlussförderung; Kausalitätsvermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers; Darlegungs- und Beweislast bei anzurechnenden Steuervorteilen; Einzelfallprüfung hinsichtlich der anderweitigen Erzielung der Steuervorteile

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