Aktenzeichen V ZB 223/12

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RCNA8FH924TBKZ69BH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.10.2014

Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit hinsichtlich der Eigentumsumschreibung wegen Nichterfüllung von Gebührenansprüchen durch den Grundstückskäufer

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