Aktenzeichen 3 U 456/22

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ECLI:
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RCN:
RCNA7NV5J3C8JSUV9A

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OLG Nürnberg: Urteil vom 13.06.2023

Windenergieanlage, Bundesnetzagentur, Berufung, Schadensersatzanspruch, Windkraftanlage, Auslegung, Schadensersatz, Selbstbehalt, Auskunftsanspruch, Berechnung, Windenergieanlagen, Leistungsanspruch, Windkraftanlagen, Anspruch, Sinn und Zweck, Darlegungs und Beweislast, Bundesrepublik Deutschland

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