Aktenzeichen XII ZB 386/12

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RCNA7HTA7B8ZGZK8ST

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.10.2012

Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Beschwerdebefugnis einer Person seines Vertrauens; Voraussetzungen der Genehmigung

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