Aktenzeichen 4 StR 351/14

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RCNA74FCQTAGNNBDMX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.10.2014

Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung zwischen Beisichführen und Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Kenntnis des Opfers von der Existenz der Waffe

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