erfolgloser Eilantrag, Abschiebungsandrohung nach Griechenland, Fall des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG - in Griechenland als Flüchtling anerkannter Antragsteller, Lebensverhältnisse in Griechenland stellen sich nicht schon allgemein für jedweden Personenkreis von Schutzberechtigten als unmenschlich oder erniedrigend i.S.v. Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh dar, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eintretende Verelendung des gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden 39-jährigen Antragstellers bei einer Rückkehr nach Griechenland
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