Aktenzeichen 2 O 899/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA6NTMME9LBZFEQ5

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LG Traunstein: Urteil vom 12.02.2024

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Grob fahrlässige Unkenntnis, OLG München, Vertragsschluss, Nutzungsentschädigung, Elektronisches Dokument, Verjährung des Anspruchs, Verjährungsfrist, Verbotsirrtum, Presseberichterstattung, Rechtshängigkeit, Anspruchsbegründender Umstand, Schädigungsvorsatz, Unzulässigkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, Software-Update, Genehmigungsverfahren, Differenzschaden

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