Aktenzeichen 2 BvR 2757/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130327.2bvr275711
RCN:
RCNA6EMXTR9WJ793E5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.03.2013

Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug - hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert

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