Aktenzeichen 9 ZB 20.2770

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RCN:
RCNA5Z3L2PEUD7TYGD

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VGH München: Entscheidung vom 22.04.2021

Vorbescheid, Nutzungsänderung zu Wettbüro, Gemengelage, Abgrenzung Vergnügungsstätte zu Schank- und Speisewirtschaft

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