Aktenzeichen II B 18/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.10.2010

Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - Keine verfassungsmäßige Garantie eines Instanzenzugs - Ansatz der Steuerbilanzwerte beim Einheitswert des Betriebsvermögens

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