Aktenzeichen M 22 K 18.32909

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ECLI:
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RCN:
RCNA4FFABRDXTM76V4

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VG München: Urteil vom 13.06.2022

Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Aufstockerklage, Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), keine Vorverfolgung, keine Sippenhaft wegen Wehrdienstentzug des Ehemanns und der Söhne, Familienasyl (verneint), Asylantrag nicht unverzüglich gestellt

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