Aktenzeichen 2 StR 416/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:240620B2STR416.19.0
RCN:
RCNA4E6LEEY7XWVL5P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2020

Notwendige Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil

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