Aktenzeichen 34 Wx 227/16

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA44HAYE53P69S3L

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OLG München: Entscheidung vom 07.09.2016

Bezeichnung des zu beseitigenden Hindernisses ist wesentlich für eine Zwischenverfügung im Sinne der Grundbuchordnung

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