Aktenzeichen XII ZR 133/11

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RCNA2S7XSRP3B6D6ML

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.06.2013

Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch; Berücksichtigung der erst in der Revisionsinstanz geltend gemachten Einrede der verfahrensfehlerhaften Anwendung des Haager Unterhaltsprotokolls; Bemessung der fiktiven Erwerbsunfähigkeitsrente des aus dem Ausland stammenden Unterhaltsberechtigten nach Rückkehr in sein Heimatland bei ehebedingter Aufgabe seiner Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung eines Erwerbstätigkeitsbonus bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

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